Neulich fragt mich doch tatsächlich jemand, ob er nicht einfach die Kopie eines Kartenausschnitts als Anfahrtsbeschreibung in seine Website einbinden könne. Kinders, die Rechte von Urhebern gelten auch fürs Internet. Das hier ist ausdrücklich keine Rechtsberatung – und man sollte sich bei solchen Fragen immer an einen Rechtsanwalt wenden, aber: Natürlich darf ich für die eigene Website nicht einfach Inhalte verwenden, die andere Personen erstellt haben.
Ich benötige die Erlaubnis des Urhebers. Und eventuell muss ich für die Inhalte bezahlen. So wie bei den Bilderdatenbanken, bei denen Agenturen wie wir nach Grafiken und Bildmaterial suchen. Man zahlt in der Regel Nutzungsgebühren (Lizenzgebühren oder Neudeutsch: Royalties). Etwas anders liegt die Sache, wenn die Nutzung ausdrücklich erlaubt ist. Das gibt es mitunter auch. Da reicht dann z. B. die Nennung der Quelle bzw. des Urhebers. Es gibt verschieden gestaffelte Abstufungen für Nutzungsvoraussetzungen. Das würde jetzt etwas zu weit führen. Im Einzelfall muss man sich schlau machen.
Praxisbeispiel hier im Blog: Für unseren älteren Artikel “Warten” kam z. B. das Bild einer Gurke zum Einsatz, das “gemeinfrei” (Public Domain) ist: Die Öffentlichkeit darf dieses Bild kostenfrei nutzen, weil dafür ein Copyright nicht oder nicht mehr gilt. Wir haben hier die Quelle durch Setzen eines Links genannt.
Allgemeines Fazit: Inhalte wie Bilder oder Texte usw. einfach kopieren, das geht nicht.
Bei Detailfragen im Rahmen von Internet-Projekten helfen wir gern. Wir klären z. B. Bildrechte und sonstige Urheberrechte zweifelsfrei ab. Bei Bedarf oder in besonderen Fällen arbeiten wir mit entsprechenden Fachanwälten zusammen.
Erfahrung aus der Praxis: Manchmal entdeckt ein Kunde irgendwo im Netz ein Bild, das unbedingt auf seiner neu gestalteten Website eingebunden werden soll. Dann suchen wir entweder eine Alternative oder setzen uns mit dem Urheber in Verbindung. Da kann es schon mal vorkommen, dass man einem Fotografen im Ausland hinterhertelefoniert.